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Es kursiert durch alle Medien. Ab dem 15. Oktober 2023 ist Schluss mit Mikropkastik. Dann tritt das neue EU Gesetz in Kraft, das es verbietet in kosmetischen Produkten Mikroplastik beizumischen. Alle synthetischen Polymerpartikel, die kleiner als fünf Millimeter sind, organisch, unlöslich und schwer abbaubar, fallen unter das Verbot. Synthetisches Glitzer wird man dann bald nicht mehr in den Regalen finden! Und wie sieht es allgemein mit DipPowder aus?

Ist das das Ende von Dip Powder?

In den sozialen Netzwerken findet man die unterschiedlichsten Meldungen und Meinungen. Nun möchten wir als DIPDRIP zu diesen ganzen Meldungen Stellung nehmen. Wir haben mit Experten die neue EU Verordnung durchgearbeitet und zeitgleich Rückmeldung der EU Kommission erhalten. Diese Informationen haben wir für Euch aufbereitet und möchten dieses nun mit Euch teilen. 

In wie weit das DIPDRIP DipPowder betroffen ist. Wir kennen die Antwort!

Bei der Verwendung unseren DipPowdern löst sich das Pulver bei der Anwendung auf und bildet eine Schicht auf dem Nagel. Dadurch fällt unser Produkt in den Geltungsbereich der REACH-Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel.

Hier das Statement der EU-Kommision (übersetzt in deutsch)

  • Für “DIP POWDER” und Nagelgel als Nagelprodukte gilt gemäß Absatz 6 Buchstabe c) der Beschränkung eine 12-jährige Übergangsfrist, so dass das Verkaufsverbot für Verwendungen außerhalb von Industrieanlagen (z. B. gewerbliche/ private Verwendung) erst ab dem 17. Oktober 2035 gilt.
  • Der Verkauf von Tauchpulver/Nagelgel zur Verwendung an Industriestandorten wird weiterhin erlaubt sein (dauerhafte Ausnahmeregelung).
  • Die vernetzenden Polymere im Tauchpulver/Nagelgel, d. h. die Polymere, die sich miteinander verbinden, um die feste Schicht auf dem Nagel zu bilden, sind dauerhaft vom Verkaufsverbot ausgenommen (gemäß Absatz 5b der Beschränkung, da sie bei der Endverwendung ihre Partikelform verlieren), so dass sie auch nach Ablauf des Übergangszeitraums weiterhin im Produkt enthalten sein können.
  • Das Verkaufsverbot gilt jedoch für die festen Polymerpartikel im Produkt, die keine Vernetzungsfunktion haben, wie z. B. (aber nicht nur) Glitter. Diese Polymerpartikel müssen ab dem 17. Oktober 2035 entfernt oder durch biologisch abbaubare/lösliche/anorganische Alternativen ersetzt werden.

Fazit: Grünes Licht für DipDrip DipPowder

Dip Powder darf auch nach 2035 weiterhin privat als auch gewerblich genutzt werden, da es bei der Verwendung in einen festen Zustand versetzt wird. Für Glitzer gibt es eine Übergangsfrist. Wir arbeiten mit Hochdruck an neuen Produkten, um Euch schnellst möglich neue Glitzer präsentieren zu können.